Behandlungskosten

Gebühren
Ich arbeite in meiner Praxis auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich gern mit Ihnen vor einer Behandlung persönlich erörtere und vereinbare.  

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr an die Teuerungsraten angepasst worden. In meiner Praxis arbeite ich daher mit Sätzen oberhalb dieser Gebührenordnung und mit Steigerungen bei erhöhtem Zeitaufwand. 
Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifes.

 

Privaten Kranken- oder Zusatzkrankenversicherungen (PKV/ZV) 

Die Erstattung von Heilpraktikerkosten bei privaten Zusatzversicherungen und Beihilfen des Landes und des Bundes sind oftmals an bestimmte Bedingungen gebunden bzw. sind das Ergebnis der individuellen vertraglichen Vereinbarun-gen zwischen dem Versicherungsnehmer und den privaten  Zusatzversiche-rern. Heilpraktiker stehen in keinerlei Rechtsverhältnis zu  Versicherungs-unternehmen. Auch sind Heilpraktiker nicht grundsätzlich an eine Gebühren-ordnung gebunden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Durchsetzen von Leistungen gegenüber den Versicherungsträgern nicht zu meinem Aufgabengebiet gehört und den Rahmen für Verwaltung und daraus resultierender Kosten für meine Praxis sprengen würde. 
 

Gesetzlich Versicherte
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten zwischenzeitlich in Kooperation mit privaten Krankenversicherungen Zusatzversicherungen an, die eine Abrechnung mit dem Heilpraktiker in unterschiedlichem Umfang ermöglicht. Haben Sie eine solche Zusatzversicherung nicht, müssen die Kosten selbst getragen werden. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen gem. Sozialversicherungsordnung keine Behandlungskosten von Heilpraktikern. 

Privat Versicherte 

Patienten die privat versichert sind oder Anspruch auf Beihilfe haben, erhalten eine detaillierte Rechnung. Die einzelnen Leistungen bewegen sich im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten weichen jedoch ab, da wie oben bereits erwähnt, die Gebührenordnung für Heilpraktiker seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr an die Teuerungsraten angepasst wurde. In meiner Praxis arbeite ich mit Sätzen oberhalb dieser Gebührenordnung und mit Steigerungen bei erhöhtem Zeitaufwand. 
Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer jeweiligen Kasse oder Ihres Tarifes.

Es ist möglich, dass Sie nicht alle Kosten erstattet bekommen, da zum einen das Leistungsspektrum jedes Versicherungsträgers unterschiedlich ist sowie auch die Verträge, die zwischen Versicherer und Versichertem geschlossen wurden unterschiedlich sein können (Tarife). Daher erfragen Sie die Leistungen Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle ggf. vor einer geplanten Behandlung.

Der Erstattungsumfang Ihres Versicherungsträgers beinflusst nicht den durch mich ausgewiesenen Rechnungsbetrag. Etwaige Differenzbeträge sind dann von Ihnen selbst zu tragen.

Rechnungen sind innerhalb einer Woche per Überweisung zahlbar. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Privatkasse oder Beihilfestelle. 

 

Selbstzahler

Ein erster Termin mit eingehender Anamnese (Aufnahme der Krankenge-schichte) - inkl. Vor-  und Nacharbeit  kostet 

  • Kinder ab 14 und Erwachsenen 140,00 Euro. 


Weitere Behandlungen

  • Erstanamnese zur ganzheitlichen Hormonberatung / Begleitung Erstanamnese inkl. Erstellung eines ersten Therapieplanes 250,00 € 
    zusätzlich entstehen Ihnen Laborkosten, die vorab mit Ihnen 
    besprochen werden
  • Folgetermine werden im Zeitaufwand berechnet
  • Folge-Akupunkturen 50,00 € pro Behandlung
  • Ohrakupunktur 50,00 € pro Behandlung
  • Raucherentwöhnung 220,00 € (3 Termine inkl. Beratung)
  • Plasma-Frequenztherapie 45,00 € pro Zeit-Std. 
    Behandlungszeiten varrieren nach Beschwerdebild


Bitte planen Sie für eine Erstanamnese (Aufnahme der kompletten Krankengeschichte)  1,5 bis 2 Stunden ein. Der Zeitaufwand hängt unter anderem von Ihrem Behandlungsziel, Ihrer Krankenvorgeschichte und 
Ihren Fragen ab. 

Die  unterschiedlichen Therapieoptionen, ergeben sich aus den vielfältigen Lebensumständen, die sich auch individuell auf die Kosten auswirken können.

Laborkosten sind in den Behandlungskosten  nicht enthalten und müssen vom Patienten direkt an das jeweilige Labor überwiesen werden. Ich informiere Sie gern über Ihre Möglichkeiten und welche Kosten für Sie dabei entstehen.
 

Beratung per Telefon oder Mail

Beratungen per Telefon oder per Email sind kostenpflichtig.
Je nachdem wie groß der Zeitaufwand ist, berechne ich zwischen 20,00 € 
und 30,00 €.

Telefonate und/oder Mails bei denen ich für Sie recherchiere oder für Sie etwas kläre, werden ebenfalls von mir nach Zeitaufwand berechnet. 

 

Ferndiagnosen / Telefonische Therapieempfehlungen 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weder "Ferndiagnosen" noch Therapievorschläge am Telefon oder per Mail erstellen werde. Die Telemedizin ist auf dem Vormarsch und rückt immer mehr in den Fokus des öffentlichen Interesses. Ich als Heilpraktikerin habe mich bewusst dagegen entschieden, da mir der persönliche Kontakt zu meinen Patienten sehr wichtig ist und meiner Ansicht nach auch nicht durch Telefon oder Kameras über den Computer ersetzbar ist. 
 

Nicht eingehaltene Termine werden von mir voll abgerechnet.
Ich bitte Sie daher Ihre Absagen 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen.